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Berufung gegen Urteile des Arbeitsgerichts

Wann kann Berufung eingelegt werden?
Wer kann Berufung einlegen?
Welche Fristen sind zu beachten?
Wer trägt die Kosten?

Wann kann Berufung eingelegt werden?

Gegen Urteile des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven ist die Berufung statthaft, wenn

  • wenn sie im Urteil zugelassen worden ist
  • wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 Euro übersteigt
  • in Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
  • oder wenn es sich um ein Versäumnisurteil handelt, gegen das der Einspruch nicht statthaft ist, wenn die Berufung oder Anschlussberufung darauf gestützt wird, dass der Fall der schuldhaften Versäumung nicht vorgelegen habe.

Beachten Sie bitte die Rechtsmittelbelehrung des Arbeitsgerichts.

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Wer kann Berufung einlegen?

Die Berufung darf nur eingelegt werden von

  • von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt oder
  • einer Vertreterin/einem Vertreter einer Gewerkschaft oder eines Arbeitgeberverbandes

Vor dem Landesarbeitsgericht müssen sich die Parteien von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt oder einer Vertreterin/einem Vertreter einer Gewerkschaft oder eines Arbeitgeberverbandes vertreten lassen.

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Welche Fristen sind zu beachten?

Die Frist für die Einlegung der Berufung beträgt 1 Monat und die für die Begründung der Berufung 2 Monate jeweils ab Zustellung des Urteils des Arbeitsgerichts.

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Wer trägt die Kosten?

Die Kosten des Berufungsverfahrens - Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten - trägt die unterlegene Partei.
Im Gegensatz zum Verfahren beim Arbeitsgericht muss die unterlegene Partei die eigenen Kosten und die Kosten der Gegenseite tragen.

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