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19.05.2026 - Wirksamer Ausschluss von Jahressonderzahlungen durch einen Beschäftigungssicherungstarifvertrag

Datum der Entscheidung
19.05.2026
Aktenzeichen
1 SLa 88/25
Rechtsgebiet
Zahlungsanspruch
Schlagworte
Gesamthafenbetrieb, Ausschluss von Sonderzahlungen durch Beschäftigungssicherungstarifvertrag, Equl-Pay
Leitsatz
§ 8 AÜG findet auf die Überlassung von Gesamthafenarbeitern an Hafeneinzelbetriebe keine Anwendung. Die Vorschriften des Gesamthafenbetriebsgesetzes und die aufgrund dessen erlassenen Vorschriften verdrängen als lex specialis die Bestimmungen des AÜG. Eine Anwendung von § 8 AÜG auf die spezielle Personalgestellung nach dem Gesamthafenbetriebsgesetz lässt sich auch nicht aus unionsrechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2008/104/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit ableiten. (Anschluss an LAG Bremen, Urteil vom 03.11.2022 - 2 Sa 71/22 -)
Hintergrundbild Entscheidungen · Karsten Wolf