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04.03.2025 - Gegenstandswert eines Zustimmungsersetzungsverfahrens wegen einer Umgruppierung

Datum der Entscheidung
04.03.2025
Aktenzeichen
1 Ta 7/25
Rechtsgebiet
Streitwert
Schlagworte
Gegenstandswert, Zustimmungsersetzungsverfahren, Eingruppierung, Umgruppierung
Leitsatz
Zustimmungsersetzungsanträge in Eingruppierungssachen sind ausgehend von dem Hilfswert nach § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG zu bewerten. Der Auffassung, dass eine an § 42 Abs. 2 Satz 2 GKG orientierten Wertfestsetzung zu erfolgen hat, wird nicht gefolgt